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Beschlüsse

Hummel auf Blüte

 

Geräteausleihe an Externe

Der Vorstand hat am 16. Juli 2014 darüber beraten und entschieden, dass die Ausgabe der Geräte nicht an Personen erfolgt, die nicht zu unserem Verein gehören. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine Vollmacht vorliegt. Dies kann z.B. im Krankheitsfall notwendig werden. Diese einmalige Vollmacht muss Datum, Gartennummer, Namen und Unterschrift des Gartenpächters enthalten, welcher die Vollmacht erteilt hat. Ebenso den Namen des Bevollmächtigten. Die Vollmacht verbleibt beim Gerätewart. Der Bevollmächtigte muss dem Gerätewart bekannt sein. Selbstverständlich darf das verliehene Gerät nur auf unserem Vereinsgelände benutzt werden.

Geräteausleihe und Gemeinschaftsarbeit

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 26. September 2012 beschlossen, dass in den Zeiten der Gemeinschaftsarbeiten keine Geräteausleihe erfolgt.   
Findet eine Gemeinschaftsarbeit statt, dann sind der 2. Vorsitzende und die mitwirkenden Gartenfreundinnen und Gartenfreunde im Einsatz. Die eingeteilten Arbeiten werden dann konzentriert abgearbeitet, wie beispielsweise das Mähen des Hanges am Hauptweg. Unterbrechungen der Arbeiten für Geräteausgaben- bzw. Rücknahmen würden die Gemeinschaftsarbeit unzumutbar stören und zeitlich verlängern.

Kommunikation

Auf der Jahreshauptversammlung im Februar 2012 wurde beschlossen die E-Mail-Adressen der Gartenfreunde in einer Liste zu sammeln. 

Jedem Garten ist grundsätzlich vom Webmaster eine E-Mail-Adresse in der Art GartenNr @ kgvamrohns.de zugeordnet worden. Entweder ist die E-Mail-Adresse des Gartens mit der persönlichen E-Mail-Adresse verlinkt oder die E-Mail-Adresse des Gartens kann direkt genutzt werden. Das Passwort der E-Mail-Adresse des Gartens wird vergeben von 11atkgvamrohns [dot] de.

Die Einstellungen Ihres KGV-E-Mail-Postfaches und das Einrichten im eigenen E-Mail-Programm wird auf der Mitgliederseite erklärt. Die Mitgliederseite ist über ein Passwort, dass jedes Mitglied der Kleingartenkolonie erhält bei 11atkgvamrohns [dot] de.

Mittlerweile wurde auch ein digitales schwarzes Brett eingerichtet, das unter Pinnwand.

Vermietungen für Feste

Verschiedentlich erfolgen Anfragen zur Vermietung unserer Vereinslaube. Doch ist diese leider nicht vermietbar. Der Grund ist, es sind keine Küche und keine sanitären Einrichtungen vorhanden, kein Stromanschluss usw.. Unsere Laube ist darum wirklich nicht für Familienfeste geeignet.   
gez.   
Der Vorstand

Gartenordnung

GartenordnungundHinweiseKGVAmRohns2016.pdf